FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen.

Von Art. 21 L-GAV über WhatsApp-Kosten bis zur Kündigung — hier findest du die Antworten, die Wirte, Hoteliers und Treuhänder uns stellen.

Häufige Fragen

Reicht Gastrora als Arbeitszeitkontrolle nach Art. 21 L-GAV?+

Ja. Gastrora erfüllt die Anforderungen von Art. 21 Ziff. 2+3 L-GAV: laufende Erfassung der effektiven Arbeitszeit, monatliche Vorlage zur Kontrolle, Gegenzeichnung durch den Mitarbeiter (digital per WhatsApp-Link), 5 Jahre Archivierung nach Art. 46 ArG.

Wie funktioniert die monatliche Gegenzeichnung?+

Am 1. jedes Monats erhält jeder Mitarbeiter per WhatsApp einen personalisierten Link zu seinem Monatsrapport. Ein Tippen auf «Korrekt — visieren» setzt den rechtsgültigen Zeitstempel. Bei Einspruch geht ein Dispute-Ticket an den Chef.

Was ist bei einer L-GAV-Kontrolle?+

Gastrora exportiert auf Knopfdruck die Arbeitszeitkontrollen aller Mitarbeiter im GastroSuisse-Standardformat inkl. Jahreskontrollblatt. Die Kontrollstelle erhält vertraute Unterlagen.

Macht Gastrora auch die Schlussabrechnung beim Austritt?+

Ja. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erstellt Gastrora die vollständige Austrittsabrechnung nach Art. 14 L-GAV: Ruhetag-, Feiertag-, Ferien- und Stundensaldi, allfällige Ferienkürzung nach Art. 329b OR, Kompensation negativer Saldi, Auszahlungsbeträge mit korrekten 1/22- und 1/30-Sätzen sowie Überstunden zu 100% oder 125%. Digitale Gegenzeichnung durch den Mitarbeiter per WhatsApp.

Was ist bei Schwangerschaft oder Stillzeit?+

Sobald der Status auf schwanger oder stillend gesetzt wird, aktiviert Gastrora automatisch die SECO-Schutzregeln: Nachtarbeitsverbot, max. 4h stehend, max. 9h Tagesarbeit, bezahlte Stillpausen je nach Tagesarbeitszeit. Der Validator sperrt regelwidrige Schichten bereits in der Planung.

Was kostet WhatsApp für die Nachrichten?+

Der Versand über die zentrale Gastrora-Nummer ist in allen Paketen inklusive (Fair Use). Du zahlst keine Meta-Gebühren separat. Wer eine eigene WhatsApp-Nummer des Betriebs als Absender möchte, kann den Branded-Sender für einmalig CHF 500.– dazubuchen.

Wie funktioniert das ohne App beim Mitarbeiter?+

Alles läuft über WhatsApp Cloud API von Meta. Standardmässig sendet die zentrale Gastrora-Nummer — du musst nichts einrichten. Deine Mitarbeiter bekommen Schichten und Erinnerungen wie von einem Kollegen und antworten mit «OK», «Start», «Ende» oder freiem Text.

Was passiert bei einem Schichttausch?+

Der Mitarbeiter schreibt «Tausch» oder «kann Donnerstag nicht». Gastrora fragt andere qualifizierte Kollegen an und zeigt dir die Tauschanfrage im Dashboard. Du bestätigst mit einem Klick — fertig.

Ist das wirklich L-GAV-konform?+

Gastrora prüft die wesentlichen Arbeitszeitregeln nach L-GAV und Arbeitsgesetz automatisch: Ruhezeiten, Pausen, Höchstarbeitszeit, Ruhetage, Vorlaufzeit, monatliche Saldo-Kommunikation. Massgeblich bleibt immer der individuelle Arbeitsvertrag und der aktuelle L-GAV. Wir ersetzen keine Rechtsberatung.

Was ist mit Temporär- und Aushilfen?+

Jeder Mitarbeiter hat einen Anstellungstyp: Festangestellt, Stundenlohn, Aushilfe, Lehrling. Stundenlohn-MA werden nach erfasster Zeit abgerechnet, Festangestellte nach Pensum. Export je nach Plan als CSV oder direkt nach Bexio.

In welchen Sprachen läuft Gastrora?+

Das Dashboard ist auf Deutsch, WhatsApp-Nachrichten gehen automatisch in der Sprache des Mitarbeiters raus — Deutsch, Französisch und Italienisch. Englisch auf Anfrage.

Wie ist das mit Kündigung und Datenschutz?+

Monatlich kündbar ohne Frist. Daten liegen bei Supabase in Frankfurt (EU), verarbeitet nach revidiertem Bundesgesetz über den Datenschutz (nFADG) und DSGVO. Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage.

Noch eine Frage offen?

Schreib uns auf info@gastrora.ch oder teste Gastrora 30 Tage gratis.