Arbeitszeitkontrolle

Arbeitszeitkontrolle per WhatsApp — Art. 21 L-GAV-konform.

Gastrora ist die Schweizer Arbeitszeitkontrolle für Gastronomiebetriebe, bei der die Mitarbeiter ihre Start- und Endzeiten einfach per WhatsApp senden. Das System erstellt GastroSuisse-konforme Monatsrapporte, holt die digitale Gegenzeichnung ein und archiviert alle Daten 5 Jahre gemäss Art. 46 ArG.

So funktioniert Gastrora

  1. Arbeitsbeginn: Mitarbeiter schickt „Start“ per WhatsApp. Gastrora speichert Zeitstempel und bestätigt.
  2. Pause: „Pause“ und „weiter“ stoppen bzw. starten die Pausenzeit. Gastrora prüft die 15/30/60-Minuten-Pausenstaffel (Art. 15 ArG).
  3. Arbeitsende: „Ende“ oder „Feierabend“ schliesst den Eintrag. Bei Überstunden oder Regelverstoss gibt es sofort einen Hinweis.
  4. Monatsrapport: Nach Monatsabschluss überprüft der der Geschäftsführer die erfassten Stunden und sendet den Monatsabschluss per WhatsApp-Link zur Visierung an den Mitarbeitenden.
  5. Archivierung: Der Rapport wird 5 Jahre gespeichert und ist jederzeit als PDF exportierbar.

Häufige Fragen

Erfüllt die WhatsApp-Zeiterfassung Art. 21 Ziff. 2+3 L-GAV?+

Ja. Gastrora erfasst Start, Ende und Pausen laufend, legt den Monatsrapport zur Kontrolle vor und dokumentiert die Gegenzeichnung mit Zeitstempel — genau wie vom Merkblatt GastroSuisse Rechtsdienst verlangt.

Wie läuft die monatliche Gegenzeichnung?+

Nach Monatsabschluss überprüft der Geschäftsführer den Monatsabschluss und sendet dem Mitarbeiter einen personalisierten WhatsApp-Link. Ein Tippen auf „Korrekt — visieren“ setzt den rechtsgültigen Zeitstempel. Bei Einspruch geht ein Dispute-Ticket an den Chef.

Was passiert, wenn der Mitarbeiter nichts sendet?+

Gastrora erinnert den Mitarbeiter automatisch. Bleibt die Rückmeldung aus, wird der Tag nach Ablauf der Frist automatisch als Ruhetag gebucht und die geplante Schicht als erledigt ohne Erfassung gekennzeichnet. Bei Einspruch des Mitarbeiters korrigiert der Geschäftsführer oder Verantwortliche den Eintrag manuell.

Wie lange werden die Daten aufbewahrt?+

5 Jahre gemäss Art. 46 ArG. Export als PDF oder CSV jederzeit möglich.

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