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Compliance-Wissen für Wirte

L-GAV-Regeln verstehen

Die wichtigsten Vorschriften aus dem Schweizer L-GAV Gastgewerbe und dem Arbeitsgesetz — was du als Wirt wissen musst und wie Gastrora dich automatisch prüft.

Dauerca. 10 Min Lesezeit
Themen8 Regelbereiche
StandL-GAV 2026
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Rechtshinweis

Dieser Text fasst die Praxis zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgeblich sind L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag Gastgewerbe), ArG (Arbeitsgesetz), die zugehörigen Verordnungen und der individuelle Arbeitsvertrag. Im Zweifel: Treuhänder oder GastroSuisse fragen.

Regel 1 · ArG Art. 15

Pflichtpausen je nach Schichtlänge

Schicht bis 5h
Keine Pflicht
Schicht 5–7h
15 min
Schicht 7–9h
30 min
Schicht ab 9h
60 min

Pausen gelten als unbezahlte Zeit — auch kurze Erholungspausen. Bei mehr als 4 Stunden Arbeit ohne Pause ist eine Unterbrechung Pflicht (L-GAV Art. 17).

Gastrora-Check: Beim Publizieren des Schichtplans wird jede Schicht gegen diese Tabelle geprüft. Bei zu kurzen Pausen ist der Plan blockiert, bis du korrigierst.
Regel 2 · ArG Art. 15a

11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten

Wer um 23:00 Feierabend macht, darf frühestens um 10:00 wieder anfangen. Diese 11h sind ein Schutz vor Übermüdung und Pflicht — sie können nur in Ausnahmefällen (max. 1×/Woche) auf 8h verkürzt werden, dann mit Ausgleich.

Typischer Fehler: Spätschicht bis Mitternacht, am nächsten Tag Frühschicht ab 08:00. Das sind nur 8h Ruhezeit — Gastrora blockiert das beim Publizieren.
Gastrora-Check: Hart geprüft. Plan kann nicht veröffentlicht werden, solange ein Verstoss drin ist.
Regel 3 · L-GAV Art. 15 Ziff. 3

Maximal 50 Stunden pro Woche

Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 50h. Wer 42h-Pensum hat, kann also bis zu 8h Überstunden pro Woche leisten — ohne dass etwas extra bezahlt werden muss, solange unter der Kappe.

Gastrora-Check: Hart geprüft. Wochen über 50h sind blockiert.
Regel 4 · ArG Art. 18

Maximal 6 Arbeitstage in Folge

Nach spätestens 6 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen muss ein voller Ruhetag (24h) folgen. Gilt auch über die Wochengrenze hinaus.

Gastrora-Check: Hart geprüft, blockierend.
Regel 5 · L-GAV Art. 16

2 Ruhetage pro Woche (im Schnitt)

Monatslöhner haben Anspruch auf 2 Ruhetage pro Woche. Davon mindestens einer als ganzer 24h-Ruhetag. Der zweite kann auch in 2× Halbtage gesplittet werden.

In Wochen mit viel Betrieb können Ruhetage verschoben werden — Ausgleich muss aber innerhalb von 4 Wochen erfolgen.

Gastrora-Check: Als Warnung markiert (gelb) — du kannst trotzdem publizieren, musst aber den Ausgleich planen.
Regel 6 · L-GAV Art. 15 Ziff. 5+6

Überstunden: 100% oder 125%?

Geleistete Überstunden werden mit der Normalrate (100%) kompensiert — entweder als Freizeit oder als Lohn — wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du kommunizierst monatlich den Stand der Stunden an die Mitarbeitenden.
  • Du lässt die Arbeitszeit monatlich visieren (Gegenzeichnung).
  • Beides ist dokumentiert.

Fehlt eine Voraussetzung, gilt die 125%-Rate — also 25% Zuschlag auf alle Überstunden. Bei vielen Mitarbeitenden ein erheblicher Betrag.

Gastrora macht das automatisch: Der Monatsabschluss per WhatsApp + die digitale Visierung über den Magic-Link erfüllen beide Voraussetzungen. Solange du den Versand monatlich machst, gilt die 100%-Rate.
Regel 7 · L-GAV Art. 15 Ziff. 7

200-Stunden-Cap für Überstunden

Ein Mitarbeitender kann maximal 200 Überstunden anhäufen. Erreicht der Saldo diese Grenze, sind die übersteigenden Stunden auszubezahlen — sie können nicht weiter angesammelt werden.

Gastrora-Check: Der Überstunden-Tab markiert MA, die über 180h sind, rot — als Frühwarnung. Bei über 200h erscheint im Cron ein Warnhinweis per WhatsApp an den Chef.
gastrora.ch/dashboard/year-end
Jahresende-Saldi 2026 mit Ruhetage, Feiertage, Ferien, Überstunden und Auszahlungs-Button pro MA
Jahresende-Saldi-Tab: pro Mitarbeitenden siehst du Ruhetage, Feiertage, Ferien und Überstunden mit Anspruch, Bezogen und Saldo in CHF. Rote Saldi (z.B. −530.50h Überstunden) zeigen kritische Stände. Auszahlen-Button startet die saldoauflösende Auszahlung.
Regel 8 · L-GAV Art. 21

14 Tage Vorlaufzeit für die Wochenplanung

Der Schichtplan soll spätestens 14 Tage vor Beginn der Woche publiziert sein. Kurzfristige Änderungen sind in Ausnahmen okay, dürfen aber nicht zur Regel werden.

Gastrora-Check: Als Warnung (gelb) — du siehst, wenn der Plan zu spät dran ist, kannst aber publizieren. Die Warnung bleibt im Audit-Log.

Hart vs. weich — was Gastrora wann macht

Gastrora unterscheidet zwischen zwei Stufen:

🚫Harte Verstösse — Plan blockiert

11h-Ruhezeit, >50h Woche, >6 Tage in Folge, Pflicht-Pausen, Urlaubs-Konflikt. Du kannst nicht publizieren, bis behoben.

⚠️Empfehlungen — Warnung dokumentiert

14-Tage-Vorlauf, 2 Ruhetage/Woche, 180h-Cap-Annäherung. Du kannst trotzdem publizieren, die Warnung wird aber gespeichert.

Compliance ohne Kopfschmerzen

Du musst diese Regeln nicht auswendig kennen — Gastrora prüft sie bei jedem Schichtplan automatisch und sagt dir, wo's hakt. Wichtig ist nur, dass du verstehst, warum eine Warnung kommt.

Im Zweifel: L-GAV-Volltext bei GastroSuisse oder direkt bei deinem Treuhänder fragen.